Familienvisum
Partnervisum Niederlande
Kein Antrag wiegt schwerer als der, der den Menschen, den Sie lieben, vor Ihre Haustür bringt. Das niederländische Partnervisum ist gut machbar, verzeiht aber keine kleinen Fehler: ein Einkommensnachweis im falschen Format, eine verpasste Examensanmeldung, eine Urkunde ohne den richtigen Stempel, und Sie verlieren Monate.
Wir behandeln diese Fälle mit der Sorgfalt, die sie verdienen. Johanna begleitet Klienten persönlich zu ihren Terminen, vom Schalter der Gemeinde bis zur IND, damit keiner von Ihnen jemals unvorbereitet einem Beamten gegenübersitzt.
Was ist ein Partnervisum?
Ein Partnervisum ist ein Aufenthalt, der auf Ihrer Beziehung beruht und nicht auf Ihrer Arbeit. Einer von Ihnen, die referierende Person, darf bereits in den Niederlanden leben. Die andere Person beantragt den Nachzug. Eine Ehe ist nicht erforderlich, eine unverheiratete Beziehung muss jedoch als dauerhaft und ausschließlich belegt werden.
Das niederländische Verfahren prüft drei Dinge: dass die Beziehung echt ist, dass die referierende Person ein stabiles und ausreichendes Einkommen hat und dass ausländische Personenstandsurkunden ordnungsgemäß legalisiert und übersetzt sind. Die meisten Ablehnungen kommen vom dritten Punkt, nicht vom ersten.
Wem wir helfen
- Niederländische Staatsbürger und Einwohner, die einen Partner aus dem Ausland nachholen
- Expats, die bereits in den Niederlanden sind und deren Partner später folgt
- Verheiratete und unverheiratete Paare, einschließlich langjähriger Partner ohne Heiratsurkunde
- Paare, deren Antrag früher abgelehnt wurde und die es diesmal richtig machen wollen
Was zutreffen muss
Partneranträge scheitern weit häufiger am Nachweis als an der Berechtigung. Dies sind die Bedingungen und die Stellen, an denen Akten verloren gehen.
- Der Referent in den Niederlanden muss mindestens 2.523,96 Euro brutto monatlich inklusive Urlaubsgeld verdienen (2026, halbjährlich angepasst).
- Dieses Einkommen muss dauerhaft sein. Ein unbefristeter Vertrag erfüllt das ohne Weiteres, ein befristeter wird nach der Restlaufzeit beurteilt.
- Die Beziehung muss exklusiv, dauerhaft und nachweisbar sein. Ehe, eingetragene Partnerschaft und dokumentierte unverheiratete Beziehungen zählen alle.
- Beide Partner müssen mindestens 21 Jahre alt sein.
- Die meisten Partner müssen das Basisintegrationsexamen im Ausland bestehen, bevor ein MVV erteilt werden kann.
- Ausländische Geburts-, Heirats- und Ledigkeitsurkunden brauchen meist Legalisierung oder Apostille und eine beeidigte Übersetzung.
Was wir gemeinsam regeln
Ehrliche Prüfung der Voraussetzungen
Wir bewerten das Einkommen des Sponsors gegen die IND-Anforderung, die Beziehungsnachweise und beide Staatsangehörigkeiten, bevor wir irgendetwas versprechen.
MVV und Integrationsexamen
Viele Nationalitäten müssen das Basisexamen zur Integration im Ausland bestehen und ein Einreisevisum bei der niederländischen Botschaft abholen. Wir planen die Examensvorbereitung und den Termin selbst.
Legalisation der Dokumente
Geburts- und Heiratsurkunden müssen im Herkunftsland legalisiert oder mit Apostille versehen werden. Wir legen genau fest, welches Dokument welche Behandlung braucht.
Antrag und Nachverfolgung
Wir bereiten den vollständigen Antrag vor, reichen ihn ein und bleiben bei der IND dran, bis die Entscheidung eintrifft.
Ankunft als Paar
Anmeldung, BSN, Krankenversicherung und die ersten praktischen Wochen. Ihr Partner soll in einem Leben ankommen, nicht in einer To-do-Liste.
Der Weg, Schritt für Schritt
- 01
Erstgespräch zu zweit
Wir sprechen mit Ihnen beiden, prüfen Einkommen und Dokumente und legen einen realistischen Zeitplan fest.
- 02
Vorbereitung im Ausland
Examen, Legalisationen und Botschaftslogistik im Land Ihres Partners, koordiniert von hier aus.
- 03
Einreichen und entscheiden
Der Antrag geht an die IND. Wir verfolgen ihn und beantworten Nachforderungen sofort.
- 04
Wieder vereint
Ihr Partner reist ein, meldet sich an und erhält die Aufenthaltserlaubnis. Wir sind bei der Ankunft dabei.
Honorar für einen Antrag auf ein Partnervisum
Investition ab 895 €
- Prüfung der Beziehungsnachweise, bevor irgendetwas eingereicht wird
- Akten der referierenden und der antragstellenden Person gemeinsam erstellt, damit sie einander nicht widersprechen
- Legalisations- und Übersetzungserfordernisse für Ihr Herkunftsland aufgeschlüsselt
- Antrag eingereicht und bis zur Entscheidung begleitet
Die genannten Investitionsbeträge sind ausschließlich unsere Honorare und dienen der Orientierung. Behördengebühren (einschließlich der IND-Gebühren), Mehrwertsteuer, Legalisations- und Apostillekosten, beeidigte Übersetzungen, konsularische Gebühren und Auslagen Dritter sind nicht enthalten, sofern das Angebot dies nicht ausdrücklich anders ausweist.
Die heiklen Punkte, die wir steuern
Was gilt als dauerhaftes Einkommen?
Ein unbefristeter Vertrag erfüllt es ohne Weiteres. Bei einem befristeten Vertrag fragt die IND, ob das Einkommen in den nächsten zwölf Monaten noch besteht, und ein Vertrag mit mindestens einem Jahr Restlaufzeit oder eine dreijährige Beschäftigungshistorie genügen dem meist. Selbstständige Referenten werden anhand von drei Jahresabschlüssen beurteilt.
Wir sind nicht verheiratet. Schadet uns das?
Nein, aber es hebt die Beweislast. Wir bauen eine Beziehungsakte auf: gemeinsame Adresshistorie, geteilte Finanzen, Reisen, Fotos über Jahre, Kommunikationsnachweise und Erklärungen von Menschen, die Sie kennen. Genau hier gehen abgelehnte Anträge verloren, und genau hier werden sie mit sorgfältiger Vorbereitung gewonnen.
Wer ist vom Integrationsexamen im Ausland befreit?
Angehörige der EU, des EWR, der Schweiz, der Vereinigten Staaten, Kanadas, Australiens, Neuseelands, Japans, Südkoreas und des Vereinigten Königreichs sowie einiger weiterer Staaten, dazu Personen, die es aus medizinischen Gründen nicht ablegen können oder einen niederländischen oder belgischen Abschluss besitzen. Alle anderen legen es an einer niederländischen Botschaft ab.
Wir wurden schon einmal abgelehnt. Lässt sich das reparieren?
Häufig ja. Eine Ablehnung ist keine dauerhafte Sperre, aber die zweite Akte muss genau den Ablehnungsgrund der ersten beantworten statt den ersten Versuch zu wiederholen. Senden Sie uns den Bescheid, und Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, ob ein neuer Antrag oder ein Widerspruch der bessere Weg ist.
Paare fragen uns
Darf mein Partner nach der Ankunft arbeiten?
Ja. Die Aufenthaltserlaubnis für Partner beinhaltet freien Zugang zum niederländischen Arbeitsmarkt, sodass jede Stelle ohne gesonderte Arbeitserlaubnis angenommen werden kann.
Wie viel Einkommen brauche ich als Sponsor?
Die IND verlangt nachhaltiges, eigenständiges Einkommen auf einem Niveau, das sie zweimal jährlich anpasst. Wir prüfen Ihre genaue Situation, einschließlich Verträgen und Selbstständigkeit, im Erstgespräch.
Wir sind nicht verheiratet. Ist das ein Problem?
Nein. Die Niederlande erkennen dauerhafte Beziehungen zwischen unverheirateten Partnern an. Sie müssen die Beziehung belegen, und wir helfen Ihnen, diese Akte überzeugend aufzubauen.
Beginnen Sie Ihr Leben hier, gemeinsam
Erzählen Sie uns von Ihnen beiden. Wir geben Ihnen ein klares, ehrliches Bild des Weges und wie lang die Wartezeit wirklich ist.
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